Strafen für Influencer
Fotos und Videos über die sozialen Netzwerke verbreiten – der Beruf des Influencers erscheint für Außenstehende nicht selten als eine Möglichkeit, mit möglichst geringem Aufwand gutes Geld zu verdienen. Allerdings muss die Internet-Prominenz dabei auch die rechtlichen Vorgaben beachten, ansonsten drohen hohe Strafen für Influencer. Was sind Influencer? Als Influencer werden Personen beschrieben, welche aufgrund ihres Handelns dazu in der Lage sind, andere Menschen zu beeinflussen. Grundsätzlich kann es sich dabei um jede Art von Person handeln, vom Künstler und Sportler über Politiker bis hin zu Menschen aus unserem Alltag.
Allerdings assoziieren die meisten Menschen den Begriff des Influencers mittlerweile vor allem mit Bloggern sowie den Stars auf YouTube und Instagram.
Den Einfluss der Influencer auf ihre Follower machen sich auch immer mehr Unternehmen für Marketing-Kampagnen zunutze. Allerdings gilt es dabei verschiedene rechtliche Aspekte zu beachten. Schleichwerbung bei Influencern Bezahlen Unternehmen in Zeitungen und Zeitschriften für die Abbildung oder Erwähnung ihrer Produkte, muss der entsprechende Beitrag gemäß dem Rundfunkstaatsvertrags als Werbung gekennzeichnet werden.
Achten YouTuber nicht auf die rechtlichen Vorgaben, können Strafen für die Influencer drohen.
Typischerweise erfolgt dies durch den Vermerk „Anzeige“. Einen solchen Hinweis müssen auch Influencer in ihre Posts einfügen, wenn sie eine Geld- oder Sachleistung für die Präsentation einer Marke oder eines Produkts erhalten. Fehlt eine solche Kennzeichnung, wird also der Werbezweck verheimlicht, sprechen Juristen von Schleichwerbung. Dabei handelt es sich um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, welcher eine Abmahnung nach sich ziehen kann.
Schalten sich die Aufsichtsbehörden ein, kann im schlimmsten Fall sogar eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro drohen. Weitere Informationen zu den Strafen für Influencer bei Schleichwerbung und den möglichen Besonderheiten bei den verschiedenen sozialen Netzwerken finden Sie auf dem Ratgeberportal urheberrecht.de. Wenn Influencer gegen das Urheberrecht verstoßen.
Das Urheberrecht soll grundsätzlich sicherstellen, dass der Schöpfer eines Werkes darüber bestimmen kann, was mit diesem geschieht und ggf. für die Nutzung durch Dritte einen finanziellen Ausgleich erhält. Daher ist es grundsätzlich nicht ratsam, fremde, urheberrechtlich geschützte Inhalte im Internet und den sozialen Netzwerken zu verbreiten. Denn eine Urheberrechtsverletzung kann kostenpflichtig abgemahnt werden.
Nutzen Influencer fremde Bilder, für deren Verbreitung sie nicht das Einverständnis des Urhebers bzw. Rechteinhabers besitzen, liegt in der Regel eine gewerbliche Urheberrechtsverletzung vor. Wird diese strafrechtlich verfolgt, kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. Das Recht am eigenen Bild zusätzlich zum Urheberrecht gilt es bei der Veröffentlichung von Fotos und Videos allerdings noch weitere Gesetze zu beachten. Von großer Bedeutung ist dabei insbesondere, dass im Kunsturheberrecht definierte, Recht am eigenen Bild. Laut diesem ist die Veröffentlichung von Bildnissen welche Menschen abbilden nur zulässig, wenn das Einverständnis der Abgebildeten vorliegt.
Treten also Freunde oder Bekannte in den Videos von Influencern auf, kann es durchaus sinnvoll sein, eine Einwilligung in schriftlicher Form festzuhalten. Denn stellt sich nach der Veröffentlichung heraus, dass die abgebildete Person mit ihrer Darstellung nicht zufrieden ist und daher kein Einverständnis besteht, kann der Verstoß gegen das Kunsturheberrecht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.