Betriebsrat

Grundsätzlich ist es immer gut, wenn in einer Firma ein ansässiger Betriebsrat gestellt ist. Er vertritt die Arbeitnehmerinteressen, ist Vermittler zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und kann in bestimmten Firmenangelegenheiten mitbestimmen. Ab einer Betriebsgröße von mindestens fünf Mitarbeitern können sich Arbeitnehmer zur Wahl stellen. Jeder Arbeitnehmer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt ist, kann wählen. Selbst Leiharbeiter, die länger als drei Monate im Unternehmen arbeiten, haben das Recht, an der Betriebswahl teilzunehmen.

Betriebsrad

Der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter werden für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt. Besteht bereits ein Betriebsrat, liegt der Zeitraum der Wahl meistens zwischen dem 01.03. – 31.05. des Wahljahres. Betriebe ohne Betriebsrat können jederzeit wählen. Die Wahl geht von den Angestellten aus und wird in den meisten Fällen nicht vom Chef unterstützt.

Ist der Betriebsrat erst einmal gewählt, muss der Arbeitgeber dem Betriebsratsmitarbeiter von der Arbeit bezahlt freistellen, wenn er die Interessen in Ausübung des Betriebsrates ausübt. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit bekommt der Betriebsrat keinerlei finanzielle Vergütung.

Der Betriebsrat muss sich voll und ganz den Interessen der Arbeitnehmer hingeben. Des Weiteren ist er dafür zuständig, dass geltende Gesetzte in Hinsicht auf den Arbeitsschutz eingehalten werden und kümmert sich im hohen Maße um benachteiligte Mitarbeiter, die aufgrund einer Behinderung, im Unternehmen angestellt sind. Außerdem arbeitet der Betriebsrat mit Gewerkschaften zusammen, ist also auch in Tarifangelegenheiten der Ansprechpartner. Der Betriebsrat muss immer über betriebliche Änderungen informiert werden und hat auch ein Mitspracherecht, wenn es um Personalangelegenheiten, wie Einstellung oder Kündigung, eines Mitarbeiters geht.

Besonders Auszubildende in einer Firma können sich vertrauensvoll an den Betriebsrat wenden. Bei Firmen mit einer hohen Mitarbeiterzahl ist es also durchaus sinnvoll, einen Betriebsrat aufzustellen. Denn nicht immer ist man sich einer Meinung und schon gar nicht mit den Vorgesetzten, wenn es um die Arbeitnehmerinteressen geht. Hier sollte immer ein Betriebsrat zur Vermittlung beider Parteien zur Verfügung stehen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert