Insolvenz

Seit 1999 unterliegt die Insolvenz in Deutschland der Insolvenzverordnung.  Danach wird die Insolvenz in zwei Gruppen eingeteilt:

1. Regelinsolvenz

Dieses Insolvenzverfahren wird bei Firmen angewendet, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

– Es müssen Forderungen der Angestellten bestehen. Das ist in der Regel die Schuldung des Gehalts/Lohns.

– Sozialabgaben können nicht mehr beglichen werden.

– Der Chef des Unternehmens muss eine selbstständige Tätigkeit ausführen.

– Es müssen mehr als 19 Gläubiger vorhanden sein.

Werden diese Punkte erfüllt, dann kann der Antrag auf Regelinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden.

 

2. Verbraucherinsolvenz

Die Verbraucherinsolvenz wird auch Privatinsolvenz bezeichnet, muss dabei aber nicht im privaten Bereich sein.

Sie betrifft:

– Kleine Firmen

– Kleine Geschäfte

– wenige/keine Mitarbeiter

– wenige Gläubiger

Der Geschäftsinhaber sollte eine Einigung mit den Gläubigern herbeirufen. Das kann durch einen Vergleich stattfinden und bedarf der sofortigen Zahlung des Vergleichswertes. Da dies ein sehr umfangreiches Verfahren werden kann und dabei gesetzliche Richtlinien eingehalten werden müssen, muss eine Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Die Einigungsversuche müssen innerhalb von 6 Monaten erreicht werden. Ist dies Geschehen dann erfolgt die Restschuldbefreiung nach 6 Jahren.

Das heißt bei einer natürlichen Person, die ein Geschäft betrieben hat, starke Einschränkungen im privaten Bereich. Die Konten werden eingefroren. Geld kann nur noch am Bankschalter abgehoben werden. Alle Konten müssen offen gelegt werden und sind Steuern beim Finanzamt offen, dann müssen die schnellstmöglich beglichen werden.

Das hat zur Folge, dass unter Umständen, ein Darlehen beantragt werden muss, um damit die Schulden zu begleichen.

Vor einer Insolvenz ist niemand sicher, der ein Geschäft betreibt. Das sollen die Zahlen belegen:

Während im Jahr 1998 insgesamt 33.977 verbucht wurden, wovon 27.828 eine Insolvenz eines Unternehmens war und 0% bei Verbraucherinsolvenz verzeichnet wurden zeigen sich die Zahlen der Statistiken von Jahr zu Jahr mit ansteigenden erschreckenden Zahlen.

Im Jahr 2012 wurden 127.891 Insolvenzen beantragt. Davon fielen 24.208 auf Unternehmensinsolvenz und 82.955 betrafen die Verbraucherinsolvenz.

Insolvenz einfach erklärt

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