Insolvenzbekanntmachung

Jeder Unternehmer ist verpflichtet, die anstehende Insolvenz bekannt zu machen. Dies kann er im Vorfeld seinen Gläubigern mitteilen. Er kann aber auch eine Liste erstellen und diese dem Insolvenzverwalter aushändigen. Dieser wird anhand der Liste alle Gläubiger anschreiben und die Insolvenz anzeigen.

Außerdem muss die Insolvenz öffentlich bekannt gemacht werden. Hierzu kann das Amtsblatt der Zeitung ebenso genutzt werden wie auch der öffentliche Aushang im Gericht, der Gemeinde oder Stadt. Bei großen Firmen erfolgt die Veröffentlichung auch in der Tageszeitung.

failed business

Wird die Insolvenz durch ein Insolvenzgericht durchgeführt, dann übernimmt der Insolvenzverwalter die weiteren Aufgaben. Er veranlasst, dass die gesamten Grundbücher, die den Firmenbesitz umfassen, zusammengetragen und zusammengehalten werden. So wird nicht nur sichergestellt, dass der Grund und Boden geschätzt werden kann, sondern auch, dass niemand eine Zwangsversteigerung eines einzelnen Grundstücks beantragen kann. Damit soll auch verhindert werden, dass Grundstücke oder Immobilien, die zur Insolvenzmasse gehören, mit Grundschulden belastet oder verkauft werden können.

Der Insolvenzverwalter gibt die bestehende Insolvenz auch dem Handelsregister, was sich ebenfalls im Amtsgericht befindet, bekannt. Ist das Insolvenzverfahren vorangeschritten, dann können sich Interessenten anhand des Registerauszugs informieren und gegebenenfalls ein Gebot bei der anstehenden Versteigerung abgeben.

Da die Insolvenzbekanntmachung auch das Finanzamt und die Banken erreicht- beginnen die Probleme. Viele Banken frieren das Konto ein. Das ist nicht weiter schlimm, wenn es sich um eine Regelinsolvenz handelt, denn dann werden nur die Geschäftskonten geschlossen.

Schlimmer ist es, wenn eine kleine Firma oder ein Ladengeschäft eine Insolvenzbekanntmachung tätigen muss, denn in diesem Fall wird auch das private Konto eingefroren.  Der Insolvenzberater weiß aber Rat und wird veranlassen, das Geld zum täglichen Leben bleibt.

In der Insolvenzbekanntmachung sind so wichtige Dinge, wie Lage des Objekts, Wert von Gebäuden, Maschinen und Hilfsmitteln und alle anstehenden Termine zu finden. Auch der Termin zur Zwangsvollstreckung-sobald der genau fest steht.

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