Insolvenzgeld

Das Insolvenzgeld hatte früher den Namen Konkursausfallgeld. Was ist das aber und wer zahlt dieses Geld?

Das Insolvenzgeld wird höchstens 3 Monate gezahlt und zwar in der Zeit, wo die Arbeiter und Angestellten Arbeitsausfälle hatten, die auf Rückgang der Produktion zurückzuführen sind.

Gezahlt wird das Geld durch die Bundesagentur für Arbeit und zwar in folgender Höhe:

Bis Dezember 2009 wurden 0,10% des Arbeitsentgeldes übernommen, ab 2010 erhöhte sich der Betrag des Insolvensgeldes um 0,41 %. In der Ausfallzeit übernimmt das Arbeitsamt die Zahlungen an die Sozialversicherungsträger.

In diesen drei Monaten wird geprüft, ob eine Verschuldung der Firma vorliegt oder ob es nur ein kurzer Engpass ist,der zur Zahlung des Geldes veranlasst hat.

Das Insolvenzgeld wird als Lohnersatzleistung gezahlt und ist steuerfrei. Es muss aber in der Steuererklärung mit angegeben werden, denn es ist ja eine Art Einkommen, die beim Finanzamt zur Ermittlung des persönlichen Steuersatzes berücksichtigt wird.

Das Insolvenzgeld wird nur gezahlt, wenn ein Antrag gestellt wurde. Anträge gibt es bei der Agentur für Arbeit. Aber man den Antrag auch, aus dem Internet ziehen. Der Antrag ist auszufüllen und entweder vom Arbeitgeber oder  durch den Insolvenzverwalter unterschrieben und damit bestätigt werden.

Da von der Antragstellung bis zur ersten Zahlung bis zwei Monate vergehen können, kann ein Antrag auf Vorschuss von Nöten sein. Das ist dann der Fall, wenn keinerlei Sparanlagen vorhanden sind. Dieser Vorschuss wird aber nur bewilligt,

-wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde

-wenn das Insolvenzverfahren auch über das Vermögen des Arbeitgebers beantragt ist

– oder wenn der Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreicht wird.

Das Aktenzeichen vom Insolvenzgericht sollte als Nachweis auf dem Antrag auf Insolvenz-Vorschuss zu finden sein. Dies kann beim Arbeitgeber erfragt werden.

Liegt ein Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber vor, dann reicht dies als Nachweis aus.

Hat man beides nicht, dann sollte man sich vom Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Höhe von Brutto/netto Lohn und den Zeitraum erstellen lassen. Der Vorschuss wird aber dann auf die Insolvenzgeldzahlung angerechnet.

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