Insolvenzverfahren

Für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gibt es zwei Gründe, die da wären:

1. Überschuldung liegt dann vor, wenn das Firmenvermögen die außenstehenden Schulden nicht mehr abdeckt. Wenn also trotz Verkauf von Maschinen, Gebäuden und Firmengrundstück noch eine Restschuld bleibt.

2. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn länger als drei Wochen Liquiditätsprobleme bestehen und die gesamten Verbindlichkeiten mehr als 10 % der Zahlungsverpflichtungen nicht beglichen werden können. Ist abzusehen, dass sich die Zahlungsmoral der Firma nicht grundlegend ändern wird, mehrere Mahnungen von Gläubigern vorliegen oder die Miete samt Nebenkosten kann nicht mehr beglichen werden, dann kann der Antrag auf Insolvenz auch gestellt werden.

Können die Abgaben an die Sozialversicherung der Angestellten nicht mehr gezahlt werden oder wurden bestehende Kredite von den Banken wegen nicht gezahlter Raten gekündigt, musste schon eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden oder wurden Zahlungen mit vordatierten Checks, die nicht gedeckt waren, beglichen, dann sollte der Weg zum Insolvenzgericht führen.

Jeder gute Unternehmer hat viel Herzblut in seine Firma gesteckt und möchte diese am Leben erhalten. So sollte sich jeder die Frage stellen, wie geht es weiter? Kann ich das Ruder noch rumreißen und wie stelle ich das an?

Hier sollte schon genau überlegt und am besten eine Liste erstellt werden. Auf diese Liste kommen alle Gläubiger und deren Forderung. Mit den Gläubigern sollte der Kontakt gesucht werden. Denn in den meisten Fällen zum Verfahren der Insolvenz bedeutet das auch die Aufgabe der Selbstständigkeit.

Kann man den Gläubigern klar machen, dass es nur ein kurzer Zeitraum ist, der überbrückt werden soll, dann sind die meist zu Verhandlungen bereit und das Unternehmen kann weiter machen. Das Insolvenzverfahren lohnt sich nicht, wenn zu hohe Schulden von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind. Hier könnte den Gläubigern ein Vergleich angeboten werden oder man weißt nach, dass nichts zu vollstrecken da ist und beweist dies anhand einer erfolglosen Vollstreckung eines Gläubigers.

Meist halten die anderen Gläubiger in diesem Fall die Füße still und warten geduldig auf die Begleichung ihrer Forderung.

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