Rechtsformen

Unternehmen können die verschiedensten Rechtformen wählen, die zum einen rein rechtlich Sinn machen und weitere Vorteile mit sich bringen. Die wichtigsten Rechtsformen werden nachstehend kurz vorgestellt.

GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Zur Gründung einer GbR werden mindestens zwei Gesellschaften ( auch Unternehmer ) juristischer oder natürlicher Person benötigt, die die gleichen Interessen verfolgen und das gleiche Ziel haben. Zum Beispiel bei Bauunternehmen oder Fahrgemeinschaften. Hierfür wird lediglich ein Gesellschaftsvertrag benötigt, der ganz formlos gestellt werden kann. Auch freiberuflich Arbeitende können eine GbR gründen.

 

OHG – Offene Handelsgesellschaft

Eine OHG wird immer dann gegründet, wenn man ein Handelsgewerbe betreiben möchte. Die OHG kann sich aus zwei oder mehreren Personen zusammensetzen, die eine gemeinsame Firma gründen. Hierbei können natürliche sowie auch juristische Personen einer OHG angehören. Zur Gründung werden ausschließlich ein Gesellschaftsvertrag sowie die Aufnahme einer Tätigkeit benötigt. Ist vertraglich nichts geregelt, so haftet jeder einzelne Gesellschafter für sich allein mit seinem Vermögen. Des Weiteren muss die OHG mit den einzelnen Gesellschaftern im Handelsregister eingetragen werden.

 

KG – Kommanditgesellschaft

Eine Kommanditgesellschaft kann aus zwei oder mehreren juristischen und natürlichen Personen bestehen. Diese Personengesellschaft schließt sich zusammen zu einem Handelsgewerbe, wenn gleiche Ziele verfolgt werden. Allerdings gibt es in einer KG einen Komplementär, der als Gesellschafter unbeschränkt haftbar ist und einen Kommandist, der nur beschränkbar haftbar zu machen ist.

 

GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Eine juristische Person im Privatrecht kann eine GmbH gründen, welche zu einer Kapitalgesellschaft gehört. Die GmbH wird im Handelsregister verzeichnet und somit als Handelsgesellschaft anzusehen. Wer eine GmbH gründen möchte, kann dies auch allein vollziehen. Des Weiteren können sich aber auch weitere Gesellschafter juristischer oder natürlicher Person in die GmbH mit einbringen. Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH muss folgende Fakten unbedingt beinhalten: Die Höhe des Kapitals sowie der Sitz und der Firmenname.
Jeder muss allerdings für sich selbst entscheiden, welche Rechtsform die geeignete ist.

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