Ärger mit dem Sachbearbeiter /Fallmanager. Was tun?
Nicht selten haben Hartz IV Empfänger Ärger mit ihrem Sachbearbeiter. Sei es, dass dieser nicht erreichbar ist oder man sich von ihm schikaniert fühlt. Liegen triftige Gründe vor, kann man einen Befangenheitsantrag stellen und den Sachbearbeiter ablehnen. Die Gründe dürfen nicht auf eigener Voreingenommenheit beruhen, sondern müssen objektiv nachvollziehbar sein und ein persönliches Fehlverhalten dokumentieren. Dazu zählen voreilige Festlegungen bei Sachverhalten, ohne gründliche unvoreingenommene Prüfung durch den Sachbearbeiter. Weiterhin muss sich niemand Beleidigungen jeglicher Art gefallen lassen, z. Bsp. dass man arbeitsfaul ist. Besteht bereits eine Feindschaft aus früherer beruflicher Zusammenarbeit, darf ebenfalls ein Befangenheitsantrag gestellt werden. Es ist jedem…