Bei den ersten Anzeichen, dass das Unternehmen nicht mehr so läuft, wie bisher sollten Unternehmer den Kopf nicht in den Sand stecken, sondern handeln.
Als Erstes sollte ein finanzieller Überblick verschafft werden. Dabei wird sichtbar, ob das Unternehmen bei einer kurzfristigen Krise überleben kann, ob alle Rechnungen beglichen und die Löhne gezahlt werden können. Ist dies nicht der Fall, dann müssen alle Gläubiger kontaktiert werden. Manchmal lassen sich Lieferanten auf Zugeständnisse ein und bei Fortbestehen der Firma können die Außenstände in Raten beglichen werden. Ist dies nicht der Fall und die Schulden wachsen dem Selbstständigen über den Kopf, dann sollte das Amtsgericht aufgesucht und die Insolvenz angemeldet werden.
Hier sind das Regulierungsinsolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung zu beantragen. Dies kann gleich beim Insolvenzgericht gemacht werden. Entsprechende Formulare sind im Internet zu finden oder können beim Insolvenzgericht geholt werden. Diese Formulare müssen wahrheitsgemäß ausgefüllt und mit Belegen versehen beim Insolvenzgericht abgegeben werden.
-Dabei dürfen keine Straftaten, wie etwa Verschleierung, Verheimlichung oder FVerringerung des Vermögens.
– Stellt der Geschäftsführer einer GmbH nicht innerhalb von 3 Wochen nach Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit der Firma den Antrag auf Insolvenz, so macht er sich strafbar.
– Abgaben an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger sind in jedem Fall zu entrichten. Wird dies unterlassen, dann werden diese Instanzen eine Anzeige wegen Veruntreuung beim Gericht stellen. Das gilt auch, wenn Lohnsteuern einbehalten werden.
Liegen die oben genannten Punkte vor, dann wird die Restschuldbefreiung außer Kraft gesetzt und die gesamten Außenstände müssen an die Gläubiger ausgezahlt werden.
Wurde der Antrag auf Insolvenz fristgerecht gestellt und alle Formulare ordentlich und wahrheitsgemäß ausgefüllt, dann wird das Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter bestimmen. Diese bespricht dann alle weiteren notwendigen Schritte, die gemacht werden müssen. Er setzt sich dann dafür ein, vorhandene Maschinen zu veräußern, Grundstücke, die zur Firma gehören zum Kauf anzubieten und er setzt sich mit den Gläubigern auseinander.