Finanzamt §19

Was bedeutet § 19 des Umsatzsteuergesetzes?

Der unter der Kleinunternehmerregelung bekannte Paragraph 19 des Umsatzsteuergesetzes gibt Selbständigen und Gewerbetreibenden die Wahlmöglichkeit, auf das Abführen der Umsatzsteuer zu verzichten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Gesamtumsatz im Vorjahr die Grenze von 17.500 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

8321000_sBei Unternehmensgründung muss der zu erwartende Umsatz geschätzt werden, um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu können. Ist der Beginn des Geschäftsjahres nicht mit dem Kalenderjahr identisch, wird der zu erwartende Gewinn hochgerechnet. Wer also sein Unternehmen Mitte des Jahres zum 01. Juli neu gründet und bis Jahresende einen Umsatz von 10.000 Euro erwartet, überschreitet die Höchstgrenze, da dieser Wert mit Bezugnahme auf die Monate bis zur Jahresmitte verdoppelt und somit die Grenze von 17.500 Euro übersteigt.
Rechnungen von Kleinunternehmern werden generell ohne Umsatzsteuer und mit dem Vermerk auf Paragraph 19 ausgewiesen, weshalb auch keine Berechtigung für den Vorsteuerabzug besteht.
Bei Existenzgründung kann selbst anhand eines vom Finanzamt verschickten Fragebogens entschieden werden, ob die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden möchte oder nicht, auch wenn der Jahresumsatz unter der 17.500 Euro Grenze liegt.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

Die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen entfallen, was einen geringeren zeitlichen Aufwand mit sich bringt. Lediglich nach Ablauf des Kalenderjahres reicht der Kleinunternehmer seine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt ein.
Wer seine Produkte und Dienstleistungen nur an Endkunden verkauft, kann diese mit günstigeren Preisen anbieten, da die Umsatzsteuer nicht abgeführt werden muss. Gegenüber der Konkurrenz kann sich das positiv bemerkbar machen.

Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Da keine Umsatzsteuer abgeführt wird und keine Berechtigung für den Vorsteuerabzug besteht, kann die selbst bezahlte Umsatzsteuer bei Wareneinkäufen auch nicht erstattet werden.
Wenn wegen des zulässigen Jahresumsatzes die Kleinunternehmerregelung hinfällig wird, sind Preiserhöhungen meist unumgänglich, um die Verluste durch die nun abzuführende Umsatzsteuer auszugleichen.
Aufgrund dessen, dass auf den Rechnungen immer der Hinweis des Kleinunternehmers sichtbar ist, kann dies außerdem ein minderwertigeres Image hervorrufen. Kleine Firmen werden in ihrer Qualität schnell als schlechter abgestempelt als größere Unternehmen.

Fazit

Gerade für Existenzgründer kann der Paragraph 19 des Umsatzsteuergesetzes von Vorteil sein, sofern der Kauf der eigenen Waren und Dienstleistungen an Privatpersonen erfolgt und nur wenige Betriebsausgaben mit Umsatzsteuer anfallen.

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