Wie baue ich mein eigenes Geschäft auf? Teil 3

Im Teil 3 dieser Serie gehen wir die nächsten Fragen durch.

6. Frage:

– Wie stark ist die Konkurrenz oder gibt es überhaupt Konkurrenz?

Bei dieser Frage hilft Google recht gut. Einfach mal die Begriffe Ihrer Selbstständigkeit eingeben und Überraschen lassen, was Google ausspuckt.

7. Frage:

– Siehst du deine Erfolgsaussichten realistisch oder träumst du ein bisschen.

Geschäftsidee

Ich weiß diese Frage zu stellen ist echt fies. Aber sie muss gestellt werden und sie muss auch beantwortet werden. Jeder Existenzgründer muss seine zukünftige Selbstständigkeit wirklich mit offenen Augen sehen und richtig einschätzen, ob sich dir Pläne umsetzen lassen.

Es gibt viele Existenzgründer die Ihre Selbstständigkeit nicht mit offenen Augen sehen können und Sie verrennen sich dann auch in Ihre träumerein. Aber Träume füllen kein Konto. Meistens bleiben dann gescheiterte Egos und ein großer Berg Schulden zurück. Und das muss ja nun wirklich nicht sein.

8

. Frage:

– Was für eine Rechtsform möchtest du haben?

Es gibt im deutschen Recht verschiedene Rechtsformen in dem ein Unternehmen existieren kann.

Einzelunternehmen:

Wie der Name schon sagt, besteht dieses Unternehmen aus nur einem Mitarbeiter. Und zwar den Gründer selbst. Das ist die häufigste Rechtsform unter den Existenzgründer. Die Art der Existenzgründung hat auch den Vorteil, dass man niemanden Rechenschaft ablegen muss über seine Entscheidungen.

Allerdings hat es auch den Nachteil, dass man in dieser Rechtsform mit dem ganzen Vermögen haftet. Das bedeutet das, wenn die Gründung schief geht und Schulden zurückbleiben darf auch das private Konto gepfändet werden.

Stille Gesellschaft:

Eine stille Gesellschaft ist eine recht interessant Rechtsform. Sie besteht mindestens aus 2 Menschen aber nur einer tritt in der Öffentlichkeit aus. Der andere unterstützt das Unternehmen mit Kapital oder Arbeitsleistung. Die stille Gesellschaft muss vertraglich festgehalten werden. Und ganz nach Vertrag wird der Gesellschafter am Gewinn beteiligt. Es gibt aber auch Verträge, wo der Gesellschafter am Gewinn und am Verlust beteiligt wird.

OHG (Offene Handelsgesellschaft):

Für die Gründung einer OHG reichen die vertraglich festgehaltenen Willenserklärungen von mindestens 2 Menschen völlig aus. Beide Vertragspartner arbeiten bei dieser Rechtsform Hand in Hand. Allerdings muss man auch sagen, dass beide mit dem gesamten Vermögen haften, wenn es schief geht. Also wären bei einer Pleite mit dieser Rechtsform 2 Konten in Pfändungsgefahr.

KG (Kommanditgesellschaft):

Diese Gesellschaftsform hat es in sich. Sie besteht aus mindestens 2 Menschen, die alles zusammen entscheiden und beide das Sagen haben. Allerdings hat man bei dieser Form einen Vollhafter und einen Teilhafter. Das heißt, beim schieflaufen des Unternehmens haftet einer von beiden mit seinem gesamten Vermögen und der andere nur mit einem Teil. So hat natürlich der Teilhafter den Vorteil das bei ihm nicht das ganze Vermögen futsch ist.

GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts):

Eine GbR in ein vertraglicher Zusammenschluss von mindestens 2 Menschen. Die GbR kann aber nicht nur in der Geschäftswelt genutzt werden, sondern auch bei Tippgemeinschaften, Fahrgemeinschaften und so weiter. In dem Vertrag wird genau festgehalten, welche Aufgaben jeder Gesellschafter zu erledigen haben. Die Haftung ist bei dieser Rechtsform nicht einfach am besten lässt man sich in diesem Fall von einem Rechtsanwalt beraten.

AG (Aktiengesellschaft):

Eine Aktiengesellschaft in eine reine Kapitalform das Vermögen ist dabei in Aktien aufgeteilt. Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ist bei dieser Form denkbar einfach. Steigt die Aktie hat man Gewinn und fällt sie so hat man Verlust. Sollte sich die Aktie gar nicht mehr erholen, so hat man einen Totalverlust mit dem eingelegten Vermögen.

KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien):

Diese Art der Rechtsform ist eine Mischung aus der AG und der KG. Die Vorgehensweise ist genau dieselbe wie bei der AG nur mit dem Unterschied, dass es hierbei keinen Vorstand gibt, sondern ein Gesellschafter haftet. Meist tritt diese Form in Kombination auf z.B. GmbH & Co. KGaA oder AG & Co. KGaA dabei ändern sich aber die Haftungsbestimmungen. Am besten von einem Anwalt beraten lassen.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung):

Bei dieser Form muss ein Stammkapital vorhanden sein. Manche machen bereits eine GmbH mit nur sehr geringen Stammkapital was aber nicht empfehlenswert ist. Eine GmbH kann man als Einzelperson gründen aber üblicherweise tun sich mehrere Menschen zusammen. Bei dieser Form haftet man, wenn es schief geht, nur mit dem Firmenvermögen. Das private Geld ist bei dieser Form sicher.

eG (Genossenschaft):

Eine Genossenschaft arbeitet, wie ein Verein nur mit dem Unterschied das der Verein keinen Gewinn erwirtschaften darf.

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