Gerade als Existenzgründer ist es wichtig sich mit dem § 19 auszukennen, da er einen das Leben für den Anfang echt erleichtert.
Und zwar sollte man während man als Kleinunternehmer gelten möchte unter einem Jahresumsatz von 175000 Euro bleiben. Solange man als Kleinunternehmer gilt, hat man folgende Vorteile.
Wer im § 19 der Kleinunternehmerregel ist, hat den Vorteil gegenüber seiner Konkurrenz das Er seine Waren günstiger an den man bringen kann da er die Umsatzsteuer (7 oder 19%) nicht ausweißen muss.
Der 2. Vorteil ist, dass man nicht alle 3 Monate die Umsatzsteuerklärung machen muss und man kann sich so sehr viel Schreibarbeit oder Geld für den Sterberater sparen.
Allerdings hat diese Kleinunternehmer auch einen Nachteil. Da man gerade am Anfang der Selbstständigkeit viele Anschaffungen hat, könnte es sich auch in manchen Fällen lohnen auf § 19 zu verzichten. Weil man würde dann die Mehrwertsteuer zurück bekommen die man bei den Anschaffungen ausgegeben hat.
Man muss es wirklich gründlich überlegen, ob man § 19 haben möchte oder nicht, weil man ist, 5 Jahre an die Entscheidung gebunden.


