Der US-amerikanische Wirtschaftswissenschaftler Milton Friedman (1912-2006), der die Vorteile eines freien Marktes sowie die Nachteile staatlicher Eingriffe unterstrich, befürwortete eine negative Einkommensteuer und schlug in den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts das Bürgergeld vor. Jeder Steuerpflichtige bekäme demnach vom Staat ein Grundeinkommen.
Dieses theoretische Konzept besagt, dass die Differenz zu einem festgelegten Mindesteinkommen ausgezahlt wird, wenn dieser Betrag nicht selbst erwirtschaftet werden kann. Dabei wird nicht hinterfragt, ob der Steuerpflichtige auch wirklich bedürftig oder arbeitsbereit ist.
Unterschieden wird hierbei nach drei Modellen:
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Das Ulmer Modell, das auf alle Bruttoeinkommen einen festen prozentualen Abgabesatz belastet, und das jedem Bürger den gleichen Auszahlungsbetrag zusichert
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Das Modell nach Götz Werner, wo Brutto- und Nettoeinkommen gleichgestellt werden und Einkommen-/Lohnsteuer sowie Sozialabgaben entfallen, während einzig und allein die Umsatzsteuer das Grundeinkommen finanziert
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Das Solidarische Bürgergeld nach Dieter Althaus, das jedem Bürger, unabhängig von seinem Einkommen, ein bedingungsloses Grundeinkommen verspricht, das sich über die Einkommensteuer finanziert.
Dem entgegen stellt sich der deutsche Ökonom Joachim Mitschke, der die Auszahlung des Bürgergeldes nur nach Prüfung an wirklich Bedürftige befürwortete, die Arbeitsbereitschaft zeigen.
Dieses so genannte liberale Bürgergeld nahm die FDP 1994 in ihr Wahlprogramm auf und es wurde schließlich 2005 auf dem Bundesparteitag beschlossen. Um einen stärkeren Anreiz für eine Erwerbstätigkeit zu erreichen, werden höhere Freibeträge auf eigenes Einkommen angerechnet.
Als angestrebte Wirkung des Bürgergeldes soll die Beseitigung von Armut realisiert werden. Psychologischen Effekt hat die Tatsache, dass die Arbeit mit Zusicherung des Bürgergeldes nicht mehr nur als Existenzsicherung angesehen werden kann, sondern auch als Selbstverwirklichung, was vielen Menschen den finanziellen Druck nimmt.

