Geheim- und Nachrichtendienste in Deutschland einfach erklärt

In Deutschland existieren landesweit drei Geheimdienste, umgangssprachlich meist Nachrichtendienste genannt, die die Funktion haben im Verborgenen Informationen zu sammeln und auszuwerten, ohne polizeilichen Maßnahmen wie Festnahmen, Beschlagnahmungen und Verhören bemächtigt zu sein.

Als erster Geheimdienst ist das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu nennen, der Inlandsnachrichtendienst als Behörde des Bundesinnenministeriums. Der Verfassungsschutz ist für die innere Sicherheit zuständig, indem er Personen und Organisationen überwacht, die eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellen. Die hauptsächlich durch öffentliche Quellen wie u.a. Internet, Zeitungen und Veranstaltungen gesammelten Informationen werden hinreichend ausgewertet und jährlich im Verfassungsschutzbericht veröffentlicht. Zur Infobeschaffung bedient sich der Verfassungsschutz außerdem an der Telefon- und Briefüberwachung sowie zieht V-Männer zu Rate.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) richtet sein Augenmerk als Auslandsnachrichtendienst auf mögliche weltweite Bedrohungen. Hierzu zählt das internationale Krisenmanagement im Hinblick auf Terrorismus, organisierte Kriminalität sowie Waffen-, Drogen- und Menschenhandel. Der BND unterstützt die Bundesregierung und berät die Ministerien und Behörden bei sicherheits- und außenpolitischen Entscheidungen.

Der dritte Nachrichtendienst ist der Militärische Abschirmdienst (MAD), der Geheimdienst der Bundeswehr, der für den Erhalt der Militärischen Sicherheit und zur Einsatzbereitschaft der Bundeswehr beiträgt. Dies äußert sich hauptsächlich in Spionage- und Sabotageabwehr und beinhaltet den kompletten militärischen Sektor, einschließlich Auslandseinsätze der Bundeswehr.

Alle Geheimdienste werden durch das Parlamentarische Kontrollgremium und die G10-Kommision überwacht, die u.a. die Zulässigkeit des Briefgeheimnisses und den Datenschutz prüfen. Aber heftig kritisiert wird, dass eine tatsächliche Kontrolle aufgrund der Geheimhaltung nicht möglich ist und Abhörmethoden generell gegen das Grundgesetz verstoßen.

Neben den drei deutschlandweit agierenden Nachrichtendiensten verfügt jedes Bundesland zusätzlich über eigene lokale Inlandsnachrichtendienste, die Verfassungsschutzbehörden der Länder. Im Zivilbereich existiert zudem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, also die IT-Sicherheit, und das Informations- und Kommunikationstechnikzentrum (IKTZ) der deutschen Bundespolizei.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert