Die Europawahl, bei der alle volljährigen EU-Bürger die Möglichkeit haben, die Abgeordneten für das Europäische Parlament zu wählen, findet seit 1979 im Abstand von fünf Jahren statt.
Als einzige europäische Institution wird das Europäische Parlament direkt von den EU-Bürgern gewählt. Die Wahl an sich ist dabei in allen EU-Ländern frei, unmittelbar und geheim, während alle weiteren Abläufe ohne einheitliches System erfolgen.
Jeder Staat wählt die Mitglieder des Europäischen Parlaments getrennt, wobei entweder ein Kreuz für eine Partei oder für bis zu 2 Kandidaten des jeweiligen Landes gesetzt wird.
Abhängig von der Größe des Landes können unterschiedlich viele Abgeordnete ins Parlament gesandt werden, d.h. je mehr Einwohner, desto mehr Sitze. Um die kleineren Staaten nicht zu benachteiligen, bekommen diese pro Einwohner mehr Sitze. Dieser Ausgleich wird als degressive Proportionalität bezeichnet. Die Anzahl der Abgeordneten selbst bestimmt sich nach den abgegebenen Stimmen, d.h. je mehr Stimmen, desto mehr Abgeordnete im Parlament.
Auf der Rechtsgrundlage des Europawahlgesetzes erfolgt die Wahl in Deutschland über ein geschlossenes Listensystem. Die 96 zur Verfügung stehenden Sitze werden durch die Stimme für eine Partei gewählt. Die Reihenfolge der jeweiligen Kandidaten wurde dabei bereits von den Parteien selbst festgelegt.
Die Sperrklausel, die vor der Kippung am 26. Februar 2014 nur die Parteien berücksichtigte, die wenigstens drei Prozent der insgesamt gültigen Stimmen erhalten haben, entfällt dieses Jahr in Deutschland erstmalig. Erforderlich sind ca. 0,5 Prozent.
Zur Stärkung des politischen Einflusses schließen sich viele nationale Parteien zu Europaparteien, und diese erneut zu Fraktionen zusammen, z.Bsp. „Europäische Grüne Partei“.
Die komplette Europawahl wird nicht durch den EU-Haushalt finanziert, sondern direkt von jedem einzelnen Mitgliedsstaat.
Das Europäische Parlament ist zusammen mit dem Ministerrat zuständig für die Überarbeitung von Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission, für die Kontrolle von EU-Abläufen und für die Bestimmung über den EU-Haushalt. In Deutschland beruhen ca. 70 Prozent der verabschiedeten Gesetze auf den Entscheidungen des Europäischen Parlaments.

