Ärger mit dem Sachbearbeiter /Fallmanager. Was tun?

Nicht selten haben Hartz IV Empfänger Ärger mit ihrem Sachbearbeiter. Sei es, dass dieser nicht erreichbar ist oder man sich von ihm schikaniert fühlt.
Liegen triftige Gründe vor, kann man einen Befangenheitsantrag stellen und den Sachbearbeiter ablehnen. Die Gründe dürfen nicht auf eigener Voreingenommenheit beruhen, sondern müssen objektiv nachvollziehbar sein und ein persönliches Fehlverhalten dokumentieren. Dazu zählen voreilige Festlegungen bei Sachverhalten, ohne gründliche unvoreingenommene Prüfung durch den Sachbearbeiter.

pixelio_hartz4Weiterhin muss sich niemand Beleidigungen jeglicher Art gefallen lassen, z. Bsp. dass man arbeitsfaul ist. Besteht bereits eine Feindschaft aus früherer beruflicher Zusammenarbeit, darf ebenfalls ein Befangenheitsantrag gestellt werden. Es ist jedem gestattet, sich gegen unmenschliche Behandlung und soziale Ungerechtigkeit zu wehren, so auch, wenn man nicht die Unterstützung bekommt, die einem rechtlich zusteht oder wenn Papiere einfach spurlos verschwinden.
Empfehlenswert ist den Antrag nicht beim Sachbearbeiter selbst einzureichen, sondern in schriftlicher Form bei dessen Vorgesetztem.

Handelt es sich um den Amtsleiter selbst, ist die jeweilige Aufsichtsbehörde (Regierungspräsident oder Landesarbeitsamt) der richtige Ansprechpartner.
Wer nicht sofort einen Befangenheitsantrag stellen möchte, hat vorerst auch die Möglichkeit, sein Anliegen in einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu äußern. Handelt es sich um kleinere Beschwerden, kontaktiert man den zuständigen Amtsleiter, der das Anliegen persönlich bearbeitet und den betroffenen Sachbearbeiter zur Stellungnahme bittet.

Dies kann in einem Gespräch zu dritt erfolgen, bei dem der Hartz IV Empfänger anwesend sein darf. Wer dagegen bei größeren Delikten ein Disziplinarverfahren anstrebt, wendet sich sofort direkt an die Dienstaufsichtsbehörde.
Ändert sich nach der Beschwerde nichts oder verstärkt sich der Zustand sogar, ist ein Befangenheitsantrag unausweichlich.

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