Grundsatzentscheidung des EuGH: Einbinden von Youtube-Videos ist legal!

Anwalt Christian Solmecke hat ein sehr interessantes Video zum Thema YouTube und Videos Einbetten gemacht. Ich bin ja schon lange der Meinung das Einbetten von Videos eine Win-Win Situation ist aber viele sehen es leider anders. Also schaut euch mal das Video an ich denke das wird auch für euch ganz interessant sein.

Zitat aus der Seite von Anwalt Christian Solmecke

Inhalt der Entscheidung

Der EuGH hat entschieden, dass das Einbinden von Youtube-Videos keine Urheberrechtsverletzung darstellt, wenn sich dadurch kein neues Publikum erschlossen und keine neue Technik verwendet wird. Diese Voraussetzungen liegen im Fall des Einbindens von öffentlich zugänglichen Youtube-Videos, das auch als „Framing“ bezeichnet wird, vor.

Ein neues Publikum werde nicht erreicht, da laut EuGH davon ausgegangen werden könne, „dass der Inhaber des Urheberrechts, als er die Wiedergabe erlaubte, an alle Nutzer des Internets gedacht habe.“ Auch eine neue Technik werde laut EuGH beim Framing nicht verwendet. Unklar ist aber, ob dies auch für illegal ins Internet gestellte Inhalte gilt. Dazu äußert sich der EuGH leider nicht eindeutig.

In dem zugrundeliegenden Rechtsstreit ging es um ein Youtube-Video, das ohne Zustimmung der Rechteinhaber auf Youtube veröffentlicht worden war. Dieses wurde auf der Website eines Dritten mittels Framing eingebunden. Der Inhaber der Webseite wurde daraufhin wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen.“

Ein Kommentar:

  1. Grundsätzlich binde ich auf der Webseite nur Videos ein, die ich selbst gedreht habe. Geht ja relativ einfach.

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