Finanzamt §19
Was bedeutet § 19 des Umsatzsteuergesetzes? Der unter der Kleinunternehmerregelung bekannte Paragraph 19 des Umsatzsteuergesetzes gibt Selbständigen und Gewerbetreibenden die Wahlmöglichkeit, auf das Abführen der Umsatzsteuer zu verzichten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Gesamtumsatz im Vorjahr die Grenze von 17.500 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
