Existenzgründer und Unternehmer können von der KfW-Bankengruppe mit zwei Gründerkrediten gefördert werden. Einerseits ist es der ERP Kredit „StartGeld“, der sich auf Existenzgründungen bis 100.000 Euro spezialisiert, andererseits eignet sich der ERP Kredit „Universell“ für Gründungen größeren Kapitals bis 10 Millionen Euro.
Einen KfW-Kredit beantragen kann jede natürliche Person, die in Deutschland eine Existenz, sowohl als Unternehmen oder auch freiberuflich, gründen möchte. Gleichzeitig kann auch für Freiberufler und kleine Unternehmen, die noch keine drei Jahre tätig sind bzw. bestehen, eine Förderung in Erwägung gezogen werden.
Voraussetzungen für beide Gründerkredite sind spezifische Fachkenntnisse sowie qualitative Einblicke im kaufmännischen Bereich. Wird das Unternehmen vorerst im Nebenerwerb gegründet, muss die langfristige Zielsetzung auf einen Haupterwerb ausgerichtet und nachvollziehbar sein. Der Antragsteller erhält nur eine Förderung, wenn er aktiv am Unternehmen beteiligt ist und seine Entscheidungen ausreichend Einfluss auf das unternehmen haben.
Die Beihilfe erfolgt in Form eines Darlehens, das bis zu hundert Prozent der förderfähigen Unternehmensaufwendungen finanziert. Abhängig vom Gründerkredit variieren Höchstbetrag und Laufzeit. Die Zinssätze richten sich nach den aktuellen Konditionen. Eigenkapital ist nicht erforderlich.
Da der „StartGeld“-Kredit geringere Beträge bis 100.000 Euro fördert, beschränkt sich die Laufzeit auf maximal zehn Jahre, wobei die Möglichkeit geboten wird, insgesamt zwei Jahre Tilgungsfreiheit in Anspruch zu nehmen, was sich besonders in den ersten Gründerjahren von Vorteil erweisen kann, solange die sich daraus schließenden Mehrbelastungen in den darauf folgenden Jahren stetig im Blick behalten werden.
Der „Universell“ Gründerkredit sieht mit einer Finanzierungssumme von bis zu 10 Millionen Euro eine maximale Laufzeit von zwanzig Jahren vor, währenddessen drei tilgungsfreie Jahre angeboten werden.
Die Antragstellung für beide Gründerkredite erfolgt über die Hausbank, die die ausgefüllten Formulare nach Prüfung bei der KfW einreicht.

