Die Steuererklärung ist für viele oft lästige Pflicht, doch wenn man weiß wie, lässt sich Jahr für Jahr eine Menge Geld sparen. Da durchschnittlich jeder Steuerzahler 800 Euro erstattet bekommt, lohnt sich das Ausfüllen der Formulare auf jeden Fall, auch wenn die umfangreichen Bogen anfangs oft abschrecken.
Ein Großteil der Steuerersparnis verdanken Sie allen Ausgaben, die mit Ihrer Arbeit in Verbindung stehen: Geräte, Fachliteratur, Ausgaben für Bewerbungsunterlagen, Arbeitskleidung oder beispielsweise ein beruflich genutzter Privat-PC. Auch mit Vorsorgeaufwendungen wie z. Bsp. Rentenzahlungen oder Lebensversicherungen lässt sich das zu versteuernde Einkommen senken. Neben Spenden oder der Kirchensteuer sind ansonsten außergewöhnliche Belastungen akzeptiert, die dem Steuerpflichtigen zwangsläufig widerfahren und die die zumutbare Belastungsgrenze übersteigen. Dazu zählen beispielsweise Krankheits-, Pflege-, Scheidungs- oder Beerdigungskosten.
Dienst- und Weiterbildungsreisen lassen sich ebenso von der Steuer absetzen, sogar die Ausgaben für den Fahrtweg hin und zurück, wenn diese nicht vom Arbeitgeber selbst übernommen werden. Die alltäglichen Fahrtkosten zum Arbeitsort werden jährlich bis maximal 4500 € erstattet, egal ob dafür das eigene Auto oder öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden.
Beschäftigen Sie Personal wie Haushaltshilfen, Kinderbetreuer oder Pflegedienste, können Sie diese Ausgaben mit bis zu 3000 Euro absetzen, soweit sich die Beschäftigung durch Rechnungen nachweisen lässt. Der gleiche Geldbetrag lässt sich zusätzlich für Handwerkerleistungen zunutze machen, was beispielsweise auch Hausmeisterkosten für Mieter einbezieht, sofern diese vom Vermieter aufgeschlüsselt werden.
Unternehmer können sämtliche Betriebsausgaben vom Jahresgewinn abziehen, sofern diese im entsprechenden Verhältnis stehen. Hierbei empfiehlt es sich, größere Anschaffungen und Investierungen in umsatzstarken Geschäftsjahren zu tätigen.
Egal ob Privatperson oder Unternehmer, alle Ausgaben, die Sie zur Steuersenkung einreichen möchten, müssen zwingend mit Belegen nachweisbar sein.



