Aktien sind Wertpapiere, die die Anteile einer Aktiengesellschaft (AG) umfassen. Zur Beschaffung von Eigenkapital gründet ein Unternehmen eine AG und verkauft dem Gesamtwert entsprechend (materieller und nicht materieller Wert) kleine Anteile dessen an der Börse.
In wie viele Aktien das Kapital aufgeteilt wird und wie viel der oder die Firmeneigentümer selbst behalten, wird bei der Gründung der AG festgelegt. Aktiengesellschaften eignen sich insbesondere für größere Unternehmen, da hier beim Aktienverkauf reichlich Kapital beschafft werden kann.
Werden Aktien in Umlauf gebracht, spricht man von Emission. Aktien können hervorgebracht werden durch Neugründung einer AG, bei Kapitalerhöhung, bei Umwandlung einer Gesellschaft anderer Rechtsform in eine AG oder auch beim Aktiensplit, wo der einzelne Aktienwert verringert wird, um die Gesamtanzahl der Aktien zu erhöhen. Folglich lassen sich die Aktien mit niedrigerem Einstieg dann leichter handeln.
Die AG darf selbst entscheiden, ob sie die Aktien als Einheitsaktien mit denselben Richtlinien für jeden Käufer anbietet, oder ob sie in unterschiedlichen Arten vergeben werden. Unterscheidungsmerkmale variieren dann nach Stimmrecht, Übertragbarkeit, Emissionszeitpunkt oder nach dem Anteil am Unternehmen.
Der Käufer, auch Aktionär genannt, kauft die an der Börse gehandelten Aktien zum aktuellen Kurs, der sich nach Angebot und Nachfrage richtet und entweder steigt oder fällt. Mit dem Kauf dieser Anteilsscheine (Shares) erwirbt der Aktionär einen Teil der Firma, mit dem Ziel, diese gewinnbringend wieder zu verkaufen.
Solange er im Besitz der Aktien ist, erhält er eine Dividende, eine jährliche Beteiligung am Firmengewinn, und hat gleichzeitig ein Stimmrecht auf der jährlich stattfindenden Aktionärsversammlung. In dieser Hauptversammlung hat jede Aktie eine demokratische Stimme und es werden u.a. Punkte wie Dividendenhöhe, Budget, Strategien und Kapitalerhöhungen besprochen sowie der Vorstand gewählt.