Kalte Progression einfach erklärt

Wer eine Lohnerhöhung bekommt, zahlt einen höheren Steuersatz, der danach berechnet wird, wie hoch das Einkommen über dem Existenzminimum liegt. Bleibt dann von dem zusätzlichen Einkommen jedoch nichts übrig, weil gleichzeitig aufgrund einer Inflation die Preise steigen, spricht man von Kalter Progression.

Die Lohnsteigerung dient somit nur dem höheren Preisausgleich, kommt der Person aber nicht zusätzlich zu Gute, weil der Steuersatz der Inflation nicht angepasst ist. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, also ein gesteigertes Kaufverhalten, bleibt trotz Einkommenserhöhung gleich bzw. sinkt sogar, da mitunter weniger Geld zur Verfügung steht als vorher.

Die Kalte Progression wird als versteckte Steuererhöhung angesehen, gerade weil die Steuerpflichtigen durch ihr gesteigertes Einkommen mehr Steuern zahlen, sich jedoch nicht mehr davon leisten können. Besonders zu spüren bekommen die zusätzliche Steuerlast die Gering- und Mittelverdiener, wobei die Spitzenverdiener über 52.000 Euro von einem konstanten Steuersatz profitieren. Das Zusammenspiel von Lohnerhöhung, Inflation und kalter Progression bringt dem Staat jährliche Mehreinnahmen in Milliardenhöhe.

Um die Kalte Progression abzuwehren, präsentiert sich der Weg, den Einkommensteuersatz regelmäßig an die Kaufkraft anzupassen. Dies sollte dann automatisch passieren, wenn das Einkommen der Bevölkerung allgemein steigt oder sobald eine Preissteigerung erkennbar ist.  Allerdings kann dadurch die Inflation zusätzlich gefördert werden.

Ein weiterer Lösungsvorschlag ist, einen einheitlichen Steuersatz für jeden oder eine Pauschalsteuer festzulegen und damit die Steuerprogression abzuschaffen. Weil dann aber die Geringverdiener, die sowieso schon wenig haben, mehr zahlen müssten und die Vielverdiener, die reichlich besitzen, dagegen weniger, ist diese Variante jedoch nicht mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit vereinbar.

Mit dem im März 2012 beschlossenen Gesetz zum Abbau der Kalten Progression soll eine stufenweise Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages erfolgen, mit der Absicht die inflationsbedingten Steuermehreinnahmen an die Arbeitnehmer zurückzugegeben.

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