Länderfinanzausgleich

Der Länderfinanzausgleich ist ein System zur finanziellen Umverteilung zwischen den einzelnen Bundesländern, mit dem Ziel deutschlandweit für gleiche Lebensverhältnisse zu sorgen und die Einkommen auf einen Bundesdurchschnitt zu bringen. Da nicht allen Bundesländern gleich gute Bedingungen für den wirtschaftlichen Erfolg gegeben sind, werden diese unterschiedlichen Voraussetzungen durch den Finanzausgleich angepasst, indem die besonders finanzstarken Länder den finanzschwächeren helfen.

Aus jedem Bundesland werden Umsatzsteuer, andere Steuereinnahmen sowie Einnahmen aus Förderabgaben für Erdöl und Erdgas zusammengefasst und je nach Bedarf verteilt. Fehlen dann immer noch Gelder für einen korrekten Ausgleich, werden diese mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt aufgestockt.

Problematisch am Länderfinanzausgleich ist, dass die Geberländer weniger werden und die Anzahl der Nehmerländer steigt. Somit müssen die finanzstarken Länder noch effektiver wirtschaften, was ihnen jedoch selbst nicht zugute kommt, sondern verteilt werden muss. Dieser Teufelskreis frustriert auf Dauer und kann zu weniger wirtschaftlichen Einnahmen führen, wodurch bundesweit weniger Gelder zur Verfügung stehen und der Bundeshaushalt mehr eingreifen muss.

So wie sich ein Geberland zum Nehmerland entwickeln kann, ist dies auch andersherum möglich und die angestrebte Richtung. Nennenswertes Beispiel ist Bayern, das früher zu den finanzarmen Bundesländern zählte und sich mittlerweile zu der wirtschaftlich erfolgreichsten Region Deutschlands entwickelt hat. 2013 hat Bayern erstmals seine Rekordsumme von 4,3 Milliarden Euro in den Länderfinanzausgleich eingezahlt und trägt damit inzwischen 51 Prozent der Leistungen. Weitere Geberländer sind neben Bayern nur noch Hessen und Baden-Württemberg. Alle anderen Bundesländer bedienen sich aus dem großen Geldertopf, wobei Berlin mit mehr als 3 Milliarden Euro am meisten profitiert.

Da Bayern und Hessen das System für ungerecht und leistungsfeindlich halten, haben sie letztes Jahr Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, mit dem Ergebnis, dass der Finanzausgleich bis 2019 neu geregelt werden soll.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert