Mahnwesen und Zwangsvollstreckung
Wenn Dein Kunde mit der Zahlung säumig ist, ist ein effektives Mahnwesen erforderlich, um Deinen Anspruch zu sichern – ein vollstreckbarer Titel hat 30 Jahre Gültigkeit – und Verzugszinsen geltend zu machen.
Zunächst musst Du prüfen, ob Dein Kunde mit der Zahlung in Verzug ist oder es noch einer Inverzugsetzung bedarf:
Ist in der Rechnung oder in dem zugrunde liegenden Vertrag (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag etc..) ein Zahlungstermin enthalten, kommt der Schuldner nach Verstreichen dieser Frist in Verzug.
Ist kein Zahlungstermin bestimmt, ist eine Mahnung erforderlich. Der Schuldner kommt ab Zugang der Mahnung in Verzug. Den Zugang solltest Du nachweisen können (z. B. Übersendung per Einschreibung mit Rückschein, vorab per Fax oder persönlichen Einwurf).
Das am 29.07.2014 in Kraft getretene Gesetz zum Zahlungsverzug beinhaltet u.a. die Regelung, dass der Schuldner automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug gerät, sofern keine kürzere Frist gesetzt wurde. Bitte beachte, dass dies nicht gegenüber Privatpersonen gilt!
Ist die Frage des Verzugs geklärt, beauftrage einen Rechtsanwalt mit dem Mahnwesen und anschließender Zwangsvollstreckung. Ein Inkassounternehmen kann Dir auch helfen, jedoch besteht hier das Risiko, dass zusätzlich die Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich wird, je nach Verlauf des Verfahrens.
Anwaltliches Aufforderungsschreiben
Das anwaltliche Aufforderungsschreiben soll in erster Linie dazu dienen, den Gegner zur freiwilligen Erfüllung des Anspruchs unter Vermeidung eines Prozesses – jedoch unter Fristsetzung – zu veranlassen.
Gerichtliches Mahnverfahren
Das Mahnverfahren dient der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen. Es erfordert keine Klageschrift mit Beweisantritten und Gerichtsterminen. Aus diesem Grund erlangst Du ziemlich schnell (ca. 6-8 Wochen) einen vollstreckbaren Titel, vorausgesetzt, dass mit Einwendungen des Gegners (Reklamationen u.a.) nicht zu rechnen ist.
Sollte der Gegner ein Rechtsmittel einlegen, muss Dein Anspruch begründet werden. Es kommt zum Gerichtsprozess.
Prozessverfahren
Im Wege einer Leistungsklage wird der Gegner zur Zahlung Deiner Forderungen verurteilt. Hierzu ist eine Klageschrift mit Beweisantritten einzureichen. Je nach Höhe Deiner Forderungen besteht Anwaltszwang (ab 5.000,00 €).
Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen sowie der allgemeinen Überlastung der Gerichte kann der Zeitraum bis zur Erlangung eines Urteils 6 Monate und länger dauern.
Das gerichtliche Mahnverfahren sowie das Prozessverfahren dienen der Erlangung eines vollstreckbaren Titels. Hierin sind die eigentliche Forderung, die Verzinsung und die Kostentragungspflicht festgehalten. Damit kann die Zwangsvollstreckung (Vollstreckungsauftrag, Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Pfändungsmaßnahmen, Zwangssicherungshypotheken u.a.) in das Vermögen des Gegners betrieben werden.
Betreibst Du kein effektives Mahnwesen, läufst Du Gefahr, mit Deiner Forderung auszufallen.