Um Armut vorzubeugen, fordert das Solidarische Bürgergeld ein bedingungsloses Grundeinkommen für jeden Bürger, unabhängig vom Alter und vom Geschlecht.
Dieses von Thüringens ehemaligem Ministerpräsident Dieter Althaus vertretene Konzept überprüft dabei nicht die Bedürftigkeit und das eigene Einkommen. Finanziert wird das Solidarische Bürgergeld komplett über die Einkommensteuer.
Erwachsene können aus 2 Varianten auswählen:
1. Das große Bürgergeld umfasst eine Auszahlungssumme von 600 €, wobei 50 % des zusätzlichen eigenen Verdienstes als Steuern abzuführen sind.
2. Das kleine Bürgergeld in Höhe von 200 Euro zahlt sich besonders ab einem monatlichen Eigenverdienst über 1600 Euro aus, da nur noch 25 % des zusätzlichen Verdienstes als Steuern zu zahlen sind.
Kindern unter 18 Jahren steht ein Kinderbürgergeld in Höhe von 300 Euro zu. Ab dem 67. Lebensjahr greift die Bürgergeldrente, die auf den maximal doppelten Betrag des Bürgergeldes begrenzt ist, also 600 Euro zuzüglich einer Zusatzrente von maximal 600 Euro, die sich an der vorherigen Erwerbstätigkeit misst.
Menschen, die sich in einer besonderen Lebenslage befinden (Behinderte, Pflegebedürftige, …) haben Anspruch auf einen Bürgergeldzuschlag, wenn ihre Bedürftigkeit nachweisbar ist.
Eine Gesundheitsprämie in Höhe von 200 Euro, die als Krankenkassenbeitrag gilt, wird sofort für jeden Bürger in Form eines Gutscheins vom Bürgergeldanspruch abgezogen und somit ebenfalls über das Steuersystem finanziert.
Vom Bürgergeld ausgeschlossen werden Personen, die wegen Steuerbetrugs oder Schwarzarbeit strafrechtlich verurteilt worden sind.
Mit Einführung des Solidarischen Bürgergelds entfallen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowohl sämtliche Sozialabgaben als auch alle Sozialleistungen wie z.Bsp. Arbeitslosengeld, Kindergeld und Wohngeld. Arbeitgeber beteiligen sich stattdessen in Form einer Lohnsummensteuer von ca. 12%.
Laut Institut für neue soziale Antworten (INSA) entspricht ein bedingungsloses Grundeinkommen den Wertgrundlagen der modernen Gesellschaft. Das Solidarische Bürgergeld ist außerdem finanzierbar und kann verfassungskonform umgesetzt werden.

