Die KfW unterstützt Existenzgründer mit einem Gründercoaching, das zusätzlich mit anderen Fördermitteln kombiniert werden kann. Durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) werden Zuschüsse zu Beratungskosten gewährt.
Die Zielsetzung eines Coachings ist in erster Linie die Optimierung des Unternehmens. Dies sieht einen realistischen Businessplan vor, um gezielte Finanzierungsmöglichkeiten von Banken zu erhalten. Für den Erfolg eines Unternehmens sind außerdem Marktanalysen und Vertriebskonzepte zu erstellen. Ein Blick in das Personalwesen entscheidet ebenfalls über die Wirtschaftlichkeit und wird deshalb bezuschusst.
Spezielle Fragen zur Buchführung und steuerlichen Angelegenheiten, sowie Rechtsberatung und Werbemaßnahmen zählen nicht zu den Inhalten eines Coachings.
Gefördert werden Existenzgründer und Freiberufler, die ein neues Unternehmen erschaffen oder sich ein bereits bestehendes Unternehmen aneignen und weiterführen.
Außerdem werden Personen berücksichtigt, die maßgeblichen Anteil an einem Unternehmen haben, z. Bsp. Geschäftsführer. Anfängliche Nebengewerbe müssen langfristig auf ein Hauptgewerbe ausgerichtet sein. Zuschüsse werden innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Gründung gewährt, also auch für Jungunternehmer, die bereits ein Unternehmen betreiben.
Wird ein Unternehmensberater der KfW-Beraterbörse beauftragt, können maximal 6000 Euro seines Honorars berücksichtigt werden. In den neuen Bundesländern sowie Lüneburg werden davon 75 Prozent bezuschusst, also 4500 Euro, während in den alten Bundesländern sowie Berlin die Hälfte, also 3000 Euro beglichen werden. Bei mehrmaliger Beratung kann die völlige Ausschöpfung des Höchstbetrages von 6000 Euro zusätzlich beantragt werden.
Vom Gründercoaching ausgeschlossen sind Großunternehmen mit über 50 Millionen Euro Umsatz oder über 250 Mitarbeitern. Finanzielle Schwierigkeiten wie beispielsweise Insolvenzen zählen nicht zum Kreis der Begünstigten, ebenso wie Unternehmensstandorte im Ausland. Aus Sichtweise der Branchen, fallen Unternehmens-, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, sowie Fischer und Landwirtschaftler nicht in die Zielgruppe der Anspruchnehmer.



