Was wird bei einem KfW-Gründerkredit gefördert und was nicht?

Die KfW-Gründerkredite unterstützen sowohl Existenzgründer beim Aufbau von Beginn an oder fördern Erweiterungsmaßnahmen in Form von Vergrößerungen und zusätzlichen Investitionen, die innerhalb der ersten drei Geschäftsjahre angestrebt werden. Dabei ist es unwichtig, ob es die erste Gründung ist, oder ob es sich um eine weitere Neuerschaffung handelt.
Ein Existenzaufbau kann aus einer kompletten Neuerstehung hervorgehen oder aus einer Übernahme eines fremden Unternehmens bzw. Gewerbes.

23191990_sAlle Investitionen, die eine dauerhafte Mittelbereitstellung beanspruchen, fallen in den Finanzierungskreis, sofern sie Aussicht auf fortwährenden wirtschaftlichen Erfolg schließen lassen. Ein anfänglicher Nebenerwerb muss dabei die Zielsetzung eines Haupterwerbes anstreben.

Kredite ausländischer Projekte können realisiert werden, wenn es sich um Deutsche Unternehmer handelt und / oder Tochtergesellschaften deutscher Firmen mit Sitz im Ausland. Überwiegend deutsche Beteiligung vorausgesetzt, fließen zudem „Joint Ventures“ mit ein, gemeinsame Tochtergesellschaften von mindestens zwei wirtschaftlich und rechtlich abgesonderten Unternehmen.

Im Einzelnen gefördert werden Grundstücks- und Immobilienkäufe sowie bauliche Kosten, die das Gewerbe bzw. das Unternehmen direkt betreffen. Weiterhin zählen Betriebs- und Geschäftsausstattungen in den Finanzierungsbereich, ebenso wie maschinelle Anschaffungen, Fahrzeuge, Einrichtungen, Betriebsmittel und immaterielle Wirtschaftsgüter.

Wer Sanierungsmaßnahmen, einschließlich im Bereich erneuerbarer Energien, in seinem Unternehmen über die KfW Gründerkredite finanzieren möchte, wird abgelehnt, denn hierfür gibt es gesonderte Programme. Ebenso zählen Rettungspläne eines Unternehmens zu den nicht geförderten Bereichen. Dies definiert finanzielle Schwierigkeiten, Umschuldung oder Nachfinanzierung von bereits beendeten Projekten. Da die KfW nur Antragsteller annimmt, die aktiv am Unternehmen Einfluss ausüben, zählen stille Teilhaber auch nicht in den Kreis der Begünstigten.

Wird für die Finanzierung zusätzlich auf andere Förderungen zugegriffen, ist dies bei Inanspruchnahme eines Gründerkredites erlaubt. Allerdings dürfen „Universell“ und „StartGeld“ nicht miteinander kombiniert werden.

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