Wie läuft ein KfW-Antrag eines Gründerkredits ab?

Zuerst steht die Erarbeitung eines Businessplans, der genaue Vorstellungen über eine Existenzgründung beinhalten sollte und der dem Kreditinstitut Ernsthaftigkeit des Vorhabens signalisiert. Dies umfasst eine handfeste Strategie, wie das Unternehmen zum wirtschaftlichen Erfolg geführt werden soll und welche finanziellen Mittel dafür nötig sind.
Antragsformulare für einen Gründerkredit werden bei einem Kreditinstitut (Bank oder Sparkasse) eingereicht, das diese dann an die KfW weiterleitet. Bei einer Neugründung ist der Antrag vor Erschaffung der Existenz zu stellen. Die KfW gewährt den Kredit an das Kreditinstitut, das diesen dann mit 20 Prozent Ausfallrisiko auf sich nimmt. Die restlichen 80 Prozent Risiko verbleiben auf Seite der KfW.

foerdermittelBankübliche Sicherheiten sind für einen Kredit erwünscht und können von Hausbank zu Hausbank variieren. Die KfW stellt in dieser Hinsicht keine Forderungen, sondern überlässt die Besicherung dem jeweiligen Institut.
Die Auszahlung des Kredits erfolgt in einem Betrag oder in Teilsummen und muss spätestens innerhalb einer Frist von neun Monaten abgerufen werden.

Auf alle Kreditbeträge, die nach Ablauf von einem Monat und zwei Bankarbeitstagen noch nicht ausgezahlt wurden, ist monatlich eine Bereitstellungsprovision von 0,25 Prozent zu zahlen.


Abhängig vom Gründerkredit liegt die Kreditlaufzeit zwischen 5 und 10 Jahren. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest und ermittelt sich aus dem Programmzinssatz, der am Tag der Zusage gilt, und dieser sich wiederum am Kapitalmarkt orientiert.

Zinsen sind nachträglich am jeweils Monatsletzten fällig.
Werden tilgungsfreie Jahre in Anspruch genommen, sind in diesem Zeitraum nur die Zinsen bereits ausgezahlter Kreditbeträge zu zahlen. Nach Ablauf dieser Jahre erfolgt die Kreditabzahlung monatlich in gleich hohen Raten. Wer eine Vorfälligkeitsentschädigung aufbringt, kann auch außerplanmäßige Tilgungen verrichten.

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