Viele Hartz IV Empfänger sind überschuldet und suchen einen Ausweg aus ihrer Misere. Da Hartz IV Leistungen der Grundsicherung dienen, werden auch nur Grundbedürfnisse des Existenzminimums bezahlt. Hauptsächlich umfasst dies Miete, Möbel, Strom, Heizung, Lebensmittel, Körperpflege, Bekleidung, u.a. Unerwartete Belastungen wie Energienachzahlung oder Reparaturen an Haushaltsgeräten müssen über die zur Verfügung stehenden Leistungen aufgebracht werden.
So gerät man schnell in ein nicht enden wollendes Hamsterrad, indem man im Nu von Schulden überhäuft wird. Über ein zinsloses Hartz IV Darlehen, das vom Jobcenter gewährt wird, können die Kosten für Reparaturen oder zusätzliche Anschaffungen finanziert werden. Der Darlehensbetrag ist abhängig von den Anschaffungskosten und wird nur gewährt, wenn es sich um einen unabweisbaren Bedarf handelt, wie es beispielsweise bei einem Kühlschrank der Fall ist. Das Darlehen wird entweder in Geld oder auch als Sachleistung bewilligt.

Die Rückzahlung des Darlehens wird mit den Regelleistungen verrechnet, indem monatlich höchstens zehn Prozent einbehalten werden, solange das Darlehen abgezahlt ist.
Wer Energieschulden hat, dem droht eine Sperre vom Energieversorger, solange die Forderung nicht beglichen ist. Über ein Hartz IV Darlehen können Rückstände genauso bezahlt werden wie für versäumte Beiträge der Krankenversicherung.
Um den Versicherungsschutz und damit eine Absicherung bei Krankheit zu gewähren, wurde im Juni 2013 das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der GKV“ erschaffen. Somit werden Schulden, die sich ab April 2007 aufgebaut haben, zum Jahresende komplett erlassen.





