Was tun bei Überschuldung

Jeder Zehnte Deutsche ist verschuldet. Abzahlung eines Autos, Inanspruchnahme einer Kreditkarte, Finanzierung einer Immobile – die Liste ist lang. Doch erst wenn der Betroffene nicht mehr selbst in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten planmäßig zu begleichen, spricht man von einer Überschuldung.
Die oft beobachtete Methode, den Kopf in den Sand zu stecken und die ins Haus flatternden Rechnungen nicht zu öffnen, ist eindeutig der falsche Weg um das Problem zu lösen.

Denn die Forderungen steigen von Tag zu Tag und schreien nach Begleichung.
Die Erkenntnis, dass man überschuldet ist, ist schon mal der erste Schritt in die richtige Richtung. Dann geht es daran, die Sache anzupacken um sie aus dem Weg zu räumen.

rp_Euro-©-Thomas-Graf-300x3001.jpgÜberblick erschaffen

Eine genaue Auflistung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben ist enorm wichtig, um den finanziellen Verfügungsrahmen zu ermitteln.
Außerdem sollte eine Auflistung sämtlicher Schulden erfolgen. Dazu zählt die Abheftung aller dazugehörigen Belege, um die einzelnen Forderungen nachvollziehen zu können. Fehlende Unterlagen lassen sich bei den Gläubigern erneut anfordern, auch die aktuell geschuldete Summe.

Einnahmen erhöhen und Ausgaben verringern

Wenn die zeitlichen und körperlichen Kapazitäten es zulassen, ist zu überlegen, ob ein Nebenverdienst oder der Ausbau der Erwerbstätigkeit möglich ist. Auch zustehende staatliche Leistungen können eine Hilfe sein.
Die monatlichen Kosten sind meist mit kleinen Handgriffen reduzierbar. Dazu zählt, den Stromverbrauch zu verringern, in günstigere Handy- und Versicherungstarife zu wechseln oder auch teure Dispokredite durch günstigere Ratenkredite abzuzahlen.

Dringlichkeit und Verjährung der Schulden

Miete und Energiekosten sind immer vorrangig zu bezahlen um nicht eine fristlose Kündigung der Wohnung zu riskieren und auf der Straße zu sitzen. Auch Forderungen vom Finanzamt oder Gericht sind primär zu begleichen, um der Verwaltungsvollstreckung oder gar Erzwingungshaft zu entfliehen.
Liegt der Beginn der Überschuldung schon länger zurück, kommt die Verjährung ins Spiel. Die Regelverjährungsfrist beträgt dabei drei Jahre, beginnend mit dem Jahresende, in dem der Anspruch entstanden ist.

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Vergleiche und Ratenzahlungsvereinbarungen ausarbeiten

Da Gläubiger bei einer Privatinsolvenz meist leer ausgehen, sind sie an Vergleichsangeboten grundsätzlich interessiert um wenigstens einen Teil der Forderungen zurückzuerhalten. Da Einmalzahlungen in der aktuellen finanziellen Lage oft nicht realisierbar sind, können schriftliche Ratenzahlungen vereinbart werden, die auf die Deckung der Lebenskosten abgestimmt sind.

Schuldnerberatungsstelle

Wer nicht allein den Weg aus der Überschuldung findet oder wem der nötige Leitfaden fehlt, ist in einer Schuldnerberatungsstelle gut aufgehoben. Diese Hilfe ist oft mit zusätzlichen Kosten verbunden, sorgt aber auch dafür, dass die Überschuldung abgebaut wird. Bei kostenlosen Beratungsstellen muss mit monatelangen Wartezeiten für ein Erstgespräch gerechnet werden, während der Schuldenberg ansteigt.

Privatinsolvenz

Sind Gläubiger nicht verhandlungsbereit oder steht dem Schuldner kein Ausweg für die Abzahlung offen, bleibt nur noch die Privatinsolvenz. Hoch verschuldete Privatpersonen können hierbei frühestens nach sechs Jahren von der Tilgung ihrer Restschulden befreit werden.

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